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   OLG Stuttgart, 14.03.2017 - 17 UF 37/17   

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https://dejure.org/2017,59485
OLG Stuttgart, 14.03.2017 - 17 UF 37/17 (https://dejure.org/2017,59485)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 14.03.2017 - 17 UF 37/17 (https://dejure.org/2017,59485)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 14. März 2017 - 17 UF 37/17 (https://dejure.org/2017,59485)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts i.S. von Art. 3 S. 1 HKÜ

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HKÜ Art. 12 Abs. 1; HKÜ Art. 3 S. 1
    Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts i.S. von Art. 3 S. 1 HKÜ

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  • BVerfG, 29.10.1998 - 2 BvR 1206/98

    Gegenläufige Kindesrückführungsanträge

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.03.2017 - 17 UF 37/17
    Dementsprechend genügen die mit einer Rückführung für das Kind typischerweise verbundenen Belastungen, insbesondere ein Wechsel der Bezugsperson sowie ein Wechsel der Wohnung und der Schule sowie ein Abbruch des Kontakts zu den derzeitigen Freunden nicht (BVerfG FamRZ 1999, 85 ff. Rn. 67; Hausmann, IntEuSchR, N Rn. 183, 184 m.w.N.).

    Auf Nachteile für das Kind durch einen etwaigen Wechsel der Hauptbezugsperson im Fall der Rückführung kann sich der verbringende Elternteil nicht berufen, wenn er diese Gefahr durch Unterlassen einer zumutbaren Begleitung des Kindes selbst herbeiführt (BVerfG FamRZ 1999, 85 ff. Rn. 68; Hausmann a.a.O. N Rn. 194 m.w.N.).

    Dass der Antragsgegnerin im Fall einer Rückkehr nach Frankreich möglicherweise strafrechtliche Verfolgung droht, ist im Rückführungsverfahren unbeachtlich (vgl. BVerfG FamRZ 1999, 85 ff. Rn. 68; BVerfG FamRZ 1997, 1269 f.; vgl. auch Völker FamRZ 2010, 157 ff., 161; Hausmann, a.a.O., N Rn. 195 m.w.N.).

  • EuGH, 02.04.2009 - C-523/07

    A - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Zuständigkeit, Anerkennung und

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.03.2017 - 17 UF 37/17
    Hierbei sind insbesondere die Dauer, die Regelmäßigkeit und die Umstände des Aufenthalts in einem Staat sowie die Gründe für diesen Aufenthalt und den Umzug der Familie in diesen Staat, die Staatsangehörigkeit des Kindes, Ort und Umstände der Einschulung, die Sprachkenntnisse sowie die familiären und sozialen Bindungen des Kindes in dem betreffenden Staat zu berücksichtigen (EuGH, FamRZ 2009, 843 ff.).
  • EuGH, 22.12.2010 - C-497/10

    Mercredi - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EG) Nr.

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.03.2017 - 17 UF 37/17
    Weiter muss eine gewisse Integration in ein soziales und familiäres Umfeld zu erkennen sein (EuGH, FamRZ 2011, 617 ff.).
  • BVerfG, 18.07.1997 - 2 BvR 1126/97

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen Verurteilung, durch die Mutter entführte

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.03.2017 - 17 UF 37/17
    Dass der Antragsgegnerin im Fall einer Rückkehr nach Frankreich möglicherweise strafrechtliche Verfolgung droht, ist im Rückführungsverfahren unbeachtlich (vgl. BVerfG FamRZ 1999, 85 ff. Rn. 68; BVerfG FamRZ 1997, 1269 f.; vgl. auch Völker FamRZ 2010, 157 ff., 161; Hausmann, a.a.O., N Rn. 195 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 27.11.2012 - 11 UF 250/12

    Zwei widerrechtlich nach Deutschland verbrachte Kinder müssen in die Slowakei

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.03.2017 - 17 UF 37/17
    Ein "Widersetzen" des Kindes muss positiv festgestellt werden können (OLG Hamm, NJW-RR 2013, 580 vgl. auch Niethammer-Jürgens, FamRBint 2013, 32).
  • EGMR, 11.12.2006 - 41092/06

    S. M. gegen Deutschland

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.03.2017 - 17 UF 37/17
    Diese Vorschrift ist nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ( EGMR ) im Lichte des HKÜ auszulegen ( EGMR , Entscheidung vom 11.12.2006 - Nr. 41092/06, juris).
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